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Grenzüberschreitende Kooperationsprojekte:

Das Förderprogramm INTERREG

Mit dem Förderinstrument INTERREG unterstützt die Europäische Union die Zusammenarbeit von benachbarten Regionen an den Binnengrenzen der EU. Ziel von INTERREG ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU zu stärken und die ausgewogene und harmonische Entwicklung und Integration des europäischen Raums voranzutreiben.

Das Programm finanziert Kooperationsprojekte zwischen Regionen, die unterschiedlichen Staaten angehören. Damit soll sichergestellt werden, dass die Entwicklungsunterschiede zwischen den verschiedenen Teilräumen der Grenzregionen kein Hindernis für die Umsetzung dieser Ziele bedeuten.

Anträge auf INTERREG-Förderung können z.B. von Kommunen, Regionen, öffentlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen, Hochschulen, Stiftungen, Verbänden sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch von privat-rechtliche Organisationen, wie etwa Fördervereine, Branchenorganisationen und Stiftungen gestellt werden.

Das INTERREG 4a-Programm